Das Bankgeheimnis
Der gläserne Tresor
Im Jahr 1713 erliess der Grosse Rat von Genf eine Verordnung, die Bankiers verpflichtete, Register über ihre Kunden zu führen — und es ihnen gleichzeitig verbot, diese Informationen an Unbefugte weiterzugeben. Die Genfer Verordnung wird heute oft als erstes formales Bankgeheimnis-Dokument zitiert; ihre tatsächliche Reichweite war im 18. Jahrhundert begrenzter als die spätere Mythologie suggerierte. Aber das Prinzip war gesetzt: Das Vermögen des Einzelnen geht nur den Einzelnen etwas an.
Über zwei Jahrhunderte lang blieb dieses Prinzip weitgehend ungeschrieben, eingebettet in die Praxis der Genfer und Zürcher Privatbanken, weitergegeben wie ein Handwerk. Es wurde nicht umfassend kodifiziert, weil es nicht kodifiziert werden musste. Es war Selbstverständlichkeit.
1934 änderte sich das. Nicht weil das Prinzip schwächer geworden war, sondern weil der Druck von aussen stärker wurde. Die deutsche Gestapo versuchte, jüdische Kontoinhaber bei Schweizer Banken zu identifizieren. Französische Steuerbehörden übten Druck aus. Eine inländische Bankenkrise verlangte nach regulatorischer Antwort. Am 8. November 1934 verabschiedete die Bundesversammlung das Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen. Artikel 47 machte die Preisgabe von Kundeninformationen durch Bankangestellte zu einer Straftat — verfolgbar von Amtes wegen, mit Geld- und Freiheitsstrafen.
Was über Jahrhunderte Gewohnheit gewesen war, wurde Gesetz. Was Diskretion gewesen war, wurde Pflicht. Der Schweizer Staat sagte nicht nur, dass die Finanzen des Einzelnen privat seien. Er sagte: Wer diese Privatsphäre verletzt, kommt ins Gefängnis.
Das war kein Steuerschlupfloch. Es war ein Prinzip mit Zähnen.
Was es bedeutete
Das Bankgeheimnis war kein einzelner Mechanismus. Es war ein System, und es wäre ein Fehler, es auf Steuerhinterziehung zu reduzieren, so wie es ein Fehler wäre, es davon freizusprechen.
In der Praxis funktionierte es so: Ein Kunde eröffnete ein Konto bei einer Schweizer Bank. Die Bank kannte die Identität des Kunden — die Schweiz war nie anonym im Sinne von «wir wissen nicht, wer Sie sind.» Aber die Bank war gesetzlich verpflichtet, diese Identität vor Dritten zu schützen. Vor ausländischen Steuerbehörden. Vor ausländischen Regierungen. Vor neugierigen Nachbarn, rachsüchtigen Ehepartnern, korrupten Beamten. Der Kreis des Wissens endete an der Banktheke.
Dieses System zog Kapital an. Enormes Kapital. Geschätzte Billionen an verwalteten Vermögenswerten — davon ein erheblicher, wenn auch schwer quantifizierbarer Teil unversteuert. Das ist die Wahrheit, die Verteidiger des Bankgeheimnisses ungern aussprechen: Das System schützte nicht nur verfolgte Minderheiten und politisch Gefährdete. Es schützte auch Steuerhinterzieher, Kleptokraten und Kriminelle. Die Mauer war blind. Sie fragte nicht, warum Sie Privatsphäre brauchten. Sie gewährte sie.
Ob die Blindheit der Mauer ein Feature oder ein Bug war, hängt davon ab, was man für gefährlicher hält: einen Staat, der alles über seine Bürger weiss, oder ein System, das es einigen ermöglicht, sich ihren Verpflichtungen zu entziehen. Die Schweiz hatte sich für die Antwort entschieden, die den Einzelnen vor dem Staat schützt. Drei Jahrhunderte lang. Bis sie es nicht mehr tat.
Der Bruch
Im Herbst 2007 begann das US-Justizministerium eine Untersuchung gegen die UBS. Der Vorwurf: Die Bank habe systematisch amerikanischen Kunden geholfen, Vermögenswerte vor dem IRS zu verbergen. Im Zentrum der Ermittlungen stand ein UBS-Banker namens Bradley Birkenfeld, der sich als Whistleblower an die amerikanischen Behörden gewandt hatte.
Das Timing war kein Zufall. UBS war verwundet. Die Subprime-Krise hatte der Bank Verluste in Milliardenhöhe zugefügt. Im Oktober 2008 musste die Schweizerische Eidgenossenschaft die UBS mit einer Kapitalspritze von 6 Milliarden Franken in Form einer Pflichtwandelanleihe retten, während die Nationalbank über einen Stabilisierungsfonds Wertpapiere bis zu 60 Milliarden Dollar (effektiv rund 39 Milliarden) übernahm. Eine Bank, die gerade vom eigenen Staat gerettet werden musste, ist in keiner Position, dem Staat eines anderen zu widerstehen.
Im Februar 2009 gab die UBS nach. Sie zahlte 780 Millionen Dollar Busse und übergab die Namen von rund 250 Kunden an das US-Justizministerium. Im August 2009 folgte ein umfassenderes Abkommen: Die UBS willigte ein, die Daten von annähernd 4.450 Konten offenzulegen.
Die Mauer, die drei Jahrhunderte gehalten hatte, war durchbrochen. Nicht durch ein Gesetz. Nicht durch eine demokratische Entscheidung. Durch eine strafrechtliche Untersuchung einer ausländischen Macht, gerichtet gegen eine Bank, die zu schwach war, um Nein zu sagen.
Bradley Birkenfeld wurde zu 40 Monaten Gefängnis verurteilt — und erhielt im September 2012 vom IRS eine Whistleblower-Prämie von 104 Millionen Dollar. Die Botschaft war unmissverständlich: Wer die Mauer einreisst, wird bestraft und belohnt zugleich. Bestraft von den Schweizer Institutionen, die er verraten hatte. Belohnt von den amerikanischen Institutionen, denen er gedient hatte. Der Mann war ein Verräter und ein Held, je nachdem, auf welcher Seite der Mauer man stand.
Die Flut
Der Bruch bei der UBS war keine isolierte Wunde. Er war die Stelle, an der der Damm brach.
Die älteste Schweizer Privatbank, Wegelin & Co., gegründet 1741, wurde am 3. Januar 2013 in New York angeklagt, amerikanischen Steuerpflichtigen bei der Steuerhinterziehung geholfen zu haben. Die Bank — älter als die Vereinigten Staaten von Amerika, älter als die moderne Schweiz, älter als die Französische Revolution — bekannte sich schuldig und zahlte 57,8 Millionen Dollar. Dann schloss sie. Eine Institution, die 272 Jahre überlebt hatte, wurde in Monaten zerstört, weil ein fremder Staat es verlangte.
Im Mai 2014 bekannte sich die Credit Suisse in den Vereinigten Staaten der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig und zahlte rund 2,6 Milliarden Dollar. Es war das grösste Schuldeingeständnis einer Bank in über zwanzig Jahren. Die Credit Suisse überlebte — vorerst. Im März 2023 brach sie unter dem Gewicht anderer Krisen zusammen und wurde in einer Notfusion von der UBS übernommen. Die Bank, die sich der Compliance unterworfen, das Bankgeheimnis aufgegeben und Milliarden an Bussen gezahlt hatte, überlebte trotzdem nicht. Die Transparenz, die als Weg in eine stabilere Zukunft verkauft worden war, hatte sie nicht gerettet.
Parallel zur strafrechtlichen Kapitulation der einzelnen Banken vollzog die Schweiz einen strategischen Kurswechsel. Ab 2009 propagierte der Bundesrat die sogenannte Weissgeldstrategie: Schweizer Banken sollten nur noch versteuerte Gelder annehmen. Was als eigenständige Entscheidung präsentiert wurde, war die Institutionalisierung einer Niederlage. Die Schweiz definierte nicht selbst, was weiss war. Die Definition kam von aussen.
Die neue Ordnung
Die strafrechtlichen Verfahren gegen einzelne Banken waren der sichtbare Teil. Die strukturelle Demontage geschah leiser, durch internationale Abkommen, die das Bankgeheimnis nicht angriffen — sondern überflüssig machten.
FATCA. Im März 2010 verabschiedete der US-Kongress den Foreign Account Tax Compliance Act. Das Gesetz verpflichtete ausländische Finanzinstitute weltweit, Konten von US-Personen — Staatsbürger, Green-Card-Inhaber, in den USA Steuerpflichtige — dem IRS zu melden. Wer nicht kooperierte, dem drohte eine Quellensteuer von 30 Prozent auf alle US-Zahlungen. Die Mechanik war einfach: Entweder Sie öffnen Ihre Bücher für uns, oder wir schneiden Sie vom Dollar-System ab. 2013 unterzeichnete die Schweiz ein bilaterales FATCA-Abkommen. Schweizer Banken melden seither Konten von US-Personen über die Eidgenössische Steuerverwaltung an den IRS. Die Reichweite ist beachtlich: Auch Schweizer Bürger, die zufällig in den USA geboren wurden und ihr Leben lang in der Schweiz lebten, gelten als US-Personen — und werden gemeldet. Manche Schweizer Banken weigern sich seither, US-Personen überhaupt als Kunden zu akzeptieren. Der Compliance-Aufwand ist zu hoch.
OECD Common Reporting Standard. 2014 verabschiedete die OECD den globalen Standard für den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA). Die Schweiz verpflichtete sich zur Teilnahme. Das Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG) trat am 1. Januar 2017 in Kraft. Im September 2018 tauschte die Schweiz erstmals automatisch Kontodaten mit Partnerstaaten aus.
Lassen Sie sich die Mechanik vergegenwärtigen. Eine Schweizer Bank identifiziert einen Kontoinhaber mit Steuerwohnsitz in Frankreich. Die Bank meldet Name, Adresse, Kontonummer, Kontostand und sämtliche Erträge automatisch an die Eidgenössische Steuerverwaltung. Diese leitet die Daten automatisch an die französische Steuerbehörde weiter. Kein Verdacht nötig. Kein Rechtshilfeersuchen. Keine richterliche Anordnung. Die Daten fliessen routinemässig, jedes Jahr, für jedes Konto.
Bis 2026 tauscht die Schweiz Daten mit über hundert Jurisdiktionen aus.
Eine wichtige Präzisierung: Formal existiert das Bankgeheimnis für Schweizer Steuerpflichtige im Inland weiterhin. Was abgeschafft wurde, war seine Wirkung gegenüber ausländischen Steuerbehörden — also genau die Wirkung, die das Bankgeheimnis international bekannt und für vermögende Ausländer attraktiv gemacht hatte. Die Hülle blieb. Der Inhalt wanderte ab.
Was 1713 als Prinzip begann und 1934 als Straftatbestand kodifiziert wurde, ist zu einem automatisierten Datenstrom geworden, der in die entgegengesetzte Richtung fliesst. Das Bankgeheimnis wurde nicht aufgehoben. Es wurde irrelevant gemacht.
Der Mittelweg, der nicht sein durfte
Es gab einen Versuch, die Substanz zu retten, ohne die Form zu bewahren.
Zwischen 2011 und 2012 schlug die Schweiz eine Alternative vor, die unter dem Namen Rubik bekannt wurde. Die Idee war elegant: Schweizer Banken würden eine Quellensteuer auf Erträge und Vermögenswerte ausländischer Kontoinhaber erheben und die Einnahmen an die jeweiligen Heimatstaaten überweisen. Die Steuern würden bezahlt. Die Identität der Kontoinhaber bliebe geschützt. Gerechtigkeit ohne Transparenz. Pflicht ohne Preisgabe.
Die Schweiz unterzeichnete Rubik-Abkommen mit Grossbritannien und Österreich. Mit Deutschland wurde verhandelt. Im November 2012 lehnte der deutsche Bundesrat das Abkommen ab. Die Begründung: Steuergerechtigkeit verlange nicht nur die Bezahlung der Steuern, sondern die Offenlegung der Steuerpflichtigen. Anonyme Compliance sei nicht ausreichend.
Die Ablehnung war entscheidend. Sie offenbarte, dass das Ziel nie nur die Steuer war. Es war die Transparenz selbst. Die Fähigkeit eines Staates, die finanziellen Verhältnisse seiner Bürger vollständig zu kennen, wurde als Grundrecht des Staates behandelt — nicht als Eingriff, der einer Rechtfertigung bedarf.
Die Schweiz hatte angeboten, das Steuerproblem zu lösen. Die Antwort war: Es geht nicht um das Geld. Es geht um die Daten.
Rubik wurde durch den automatischen Informationsaustausch obsolet. Der Mittelweg — Steuern zahlen, Privatsphäre behalten — war nie eine akzeptierte Option. Die einzig akzeptable Antwort war vollständige Offenlegung. Die Schweiz hat sie geliefert.
Die amerikanische Ausnahme
Hier wird die Geschichte unerträglich.
Die Vereinigten Staaten haben FATCA verabschiedet und damit jedes Finanzinstitut der Welt verpflichtet, US-Personen zu melden. Die Vereinigten Staaten haben die Zerstörung des Schweizer Bankgeheimnisses betrieben — strafrechtlich, regulatorisch und diplomatisch.
Die Vereinigten Staaten nehmen nicht am Common Reporting Standard teil.
Lesen Sie den Satz noch einmal. Das Land, das den globalen Standard für Steuertransparenz erzwungen hat — durch die Drohung, Nichtkooperierenden den Zugang zum Dollar-System zu entziehen —, unterwirft sich diesem Standard selbst nicht. FATCA verlangt, dass die Welt Daten an Amerika liefert. Der CRS verlangt, dass die Welt Daten untereinander austauscht. Amerika nimmt, aber es gibt nicht.
Die Konsequenz ist messbar. Während die Schweiz ihre Bankbücher für über hundert Staaten geöffnet hat, sind die Vereinigten Staaten zum weltweit grössten Anbieter finanzieller Intransparenz geworden. Die Bundesstaaten South Dakota, Delaware, Nevada und Wyoming bieten Treuhandstrukturen an, die ausländisches Vermögen mit einem Grad an Verschwiegenheit aufnehmen, den die Schweiz seit einem Jahrzehnt nicht mehr bieten kann. Der Financial Secrecy Index des Tax Justice Network stuft die Vereinigten Staaten mittlerweile als grösste Steueroase der Welt ein — auf Platz eins, vor der Schweiz.
Das Muster ist dasselbe wie beim Gold. Die Vereinigten Staaten waren im Raum, als das Central Bank Gold Agreement unterzeichnet wurde. Lawrence Summers und Alan Greenspan waren anwesend. Die USA verkauften kein Gold. Sie behielten ihre 8.000 Tonnen, während die Schweiz die Hälfte der ihren verkaufte.
Beim Bankgeheimnis: Die USA zerstörten das System und übernahmen seine Funktion. Sie zwangen die Schweiz zur Transparenz und boten der Welt die Opazität an, die die Schweiz nicht mehr bieten durfte.
Der Architekt behält, was er andere zwingt aufzugeben. Beim Gold. Beim Bankgeheimnis. Jedes Mal.
Die Abstimmung, die nie stattfand
Das Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen unterlag dem fakultativen Referendum. Fünfzigtausend Unterschriften innerhalb von hundert Tagen hätten gereicht, um eine Volksabstimmung zu erzwingen.
Die Unterschriften kamen nie zusammen.
Das bedeutet nicht, dass das Schweizer Volk die Abschaffung des Bankgeheimnisses bewusst gutgeheissen hat. Es bedeutet, dass der institutionelle Konsens so überwältigend war — Bundesrat, Nationalbank, Bankiervereinigung, Medien, sämtliche grossen Parteien ausser Teilen der SVP —, dass eine Referendumsinitiative aussichtslos erschien. Wer fünfzigtausend Unterschriften sammeln will, braucht eine Organisation, die daran glaubt, gewinnen zu können. Gegen die geschlossene Front aller relevanten Institutionen war dieser Glaube nicht aufzubringen.
Die demokratische Mechanik war intakt. Das Recht auf ein Referendum existierte. Es wurde nicht ausgeübt. Aber die Bedingungen, unter denen es hätte ausgeübt werden können — ein offener Diskurs, in dem die Abschaffung eines dreihundertjährigen Prinzips als das benannt worden wäre, was sie war —, diese Bedingungen existierten nicht.
Ein Vergleich: Das Nachrichtendienstgesetz wurde 2016 per Referendum angenommen, mit 65,5 Prozent. Die E-ID wurde 2021 per Referendum abgelehnt, mit 64,4 Prozent — und 2025 in überarbeiteter Form mit 50,39 Prozent doch angenommen. Drei Male wurde eine strukturelle Frage dem Volk vorgelegt, und das Volk entschied.
Die Abschaffung des Bankgeheimnisses — eine strukturelle Veränderung von mindestens gleicher Tragweite — erreichte nie den Stimmzettel. Sie wurde durch parlamentarische Kanäle implementiert, unter exekutivem Druck, eingebettet in internationale Abkommen, deren Ablehnung als Selbstausschluss aus dem globalen Finanzsystem gerahmt wurde.
Das Volk wurde nicht gefragt. Nicht weil die Verfassung es nicht erlaubt hätte. Sondern weil die Frage so gestellt war, dass sie nie als Frage erschien.
Der zweite Zacken
Hier ist, was verloren ging.
Nicht nur ein Wettbewerbsvorteil. Nicht nur die Milliarden an Vermögenswerten, die nach Singapur, Dubai und South Dakota abwanderten. Nicht nur die Arbeitsplätze und die Steuereinnahmen einer Industrie, die geschrumpft ist.
Was verloren ging, war ein Prinzip. Die Idee, dass es einen Ort auf der Welt gibt, an dem die finanziellen Verhältnisse des Einzelnen den Staat nichts angehen. An dem die Beweislast beim Staat liegt, nicht beim Bürger. An dem Privatsphäre kein Privileg ist, das man sich durch Wohlverhalten verdient, sondern ein Recht, das man hat, weil man ein Mensch ist.
Dieses Prinzip war nie rein. Es wurde missbraucht. Steuerhinterzieher, Diktatoren, Kriminelle nutzten den Schutz, der für alle galt. Die moralische Kritik am Bankgeheimnis ist nicht grundlos. Sie ist berechtigt, soweit sie reicht.
Sie reicht nicht weit genug. Die Antwort auf den Missbrauch eines Schutzes ist nicht die Abschaffung des Schutzes. Sie ist die gezielte Verfolgung des Missbrauchs. Es gab Rechtshilfemechanismen. Es gab bilaterale Abkommen. Es gab die Rubik-Alternative, die Steuergerechtigkeit ohne Totalüberwachung ermöglicht hätte. Alle diese Instrumente waren vorhanden oder wurden angeboten. Sie waren nicht genug — nicht weil sie nicht funktioniert hätten, sondern weil das Ziel nicht Steuergerechtigkeit war. Das Ziel war Transparenz. Die vollständige Sichtbarkeit des Einzelnen für den Staat.
Die Credit Suisse bezahlte 2,6 Milliarden Dollar, unterwarf sich allen Compliance-Anforderungen und brach 2023 trotzdem zusammen. Die Transparenz, die als Voraussetzung für eine stabilere Zukunft verkauft worden war, hat die zweitgrösste Schweizer Bank nicht gerettet. Die Compliance hat sie nicht gerettet. Was sie hinterliess, war eine Schweiz mit einer einzigen Grossbank, deren Bilanzsumme das Bruttoinlandsprodukt des Landes übersteigt — ein Klumpenrisiko, das durch die Konsolidierung entstanden ist, die die Compliance-Ära erzwungen hat.
Das Bankgeheimnis war der zweite Zacken der Toblerone. Der Zacken, der sagte: In der Schweiz gehört Ihr Vermögen Ihnen, und niemand hat das Recht, Ihnen über die Schulter zu schauen, solange kein Richter einen Grund dafür sieht.
Der Tresor steht noch. Die Banken operieren. Die Vermögensverwaltung floriert, wenn auch in veränderter Form. Aber der Tresor ist aus Glas. Jeder kann hineinschauen. Über hundert Staaten schauen routinemässig hinein, automatisch, jedes Jahr. Und der Staat, der am lautesten forderte, dass der Tresor durchsichtig werde, hat seinen eigenen Tresor dunkler gemacht als je zuvor.
Die Schokolade ist leichter geworden. Wir spüren es, sobald wir sie in die Hand nehmen.
Was diese Analyse ändern würde: Belege dafür, dass der automatische Informationsaustausch die Steuerhinterziehung durch vermögende Einzelpersonen in einem Ausmass reduziert hat, das die Aufgabe des Prinzips finanzieller Privatsphäre rechtfertigt. Belege dafür, dass die Abschaffung des Bankgeheimnisses das Schweizer Bankensystem nachweisbar stabiler, wettbewerbsfähiger oder widerstandsfähiger gemacht hat. Belege dafür, dass der demokratische Prozess, der zur Implementierung des AIA führte, eine ehrliche öffentliche Debatte über die prinzipiellen — nicht nur die wirtschaftlichen — Konsequenzen beinhaltete. Belege dafür, dass die Vereinigten Staaten sich glaubwürdig in Richtung eines reziproken Informationsaustauschs bewegen, statt die Opazität zu übernehmen, die sie der Schweiz abverlangt haben aufzugeben. Sind diese Bedingungen erfüllt, war der Tausch — Privatsphäre gegen Marktzugang, Prinzip gegen Compliance — den Preis wert. Die Beweislage, ein Jahrzehnt nach dem ersten automatischen Austausch, spricht dagegen.
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