Post aus Zimmerwald
Dreizehn Jahre, vier Runden und die Frage, warum immer derselbe Nein sagt
«Es geht mir gegen den Strich, dass ich als Unternehmer zum Hilfspolizisten und Komplizen für etwas werden muss, das meinen persönlichen Überzeugungen widerspricht.» — Fredy Künzler, Tages-Anzeiger, Januar 2024
Der Brief
Im Herbst 2023 erhielt Fredy Künzler Post aus «Zimmerwald».
So nennt die Schweizer Telekommunikationsbranche das Zentrum für elektronische Operationen, das ZEO, etwas despektierlich. Der Name hat Schichten. Im Zimmerwald bei Bern fand 1915 jene Konferenz statt, an der europäische Sozialisten den Krieg ablehnten und Lenin den Grundstein für die russische Revolution legte. Dass ausgerechnet dieser Ortsname zum Branchenspitznamen für die Schweizer Überwachungszentrale wurde, ist die Sorte Ironie, die niemand erfinden müsste.
Der Brief enthielt einen Fragebogen. Einen ausführlichen. Init7, Künzlers Internetprovider mit Sitz in Winterthur, betreibt acht grenzüberschreitende Glasfaserleitungen und baut weiter aus, derzeit zwischen Genf und Marseille. Das ZEO wollte wissen, wo genau es diese Leitungen für die sogenannte Kabelaufklärung anzapfen müsste. Acht Jahre nach der Volksabstimmung, die das ermöglicht hatte.[1]
Künzler verlangte zweimal Fristerstreckung. Beide Male gewährt. Dann füllte er den Fragebogen teilweise aus. Nur das Nötigste. «Die Schnüffler wollen viel mehr wissen, als sie dürfen», sagte er dem Tages-Anzeiger. «Vieles, was darin abgefragt wird, ist aus Sicht des Nachrichtengesetzes schlicht irrelevant.»[1]
Es war nicht das erste Mal, dass Künzler Nein sagte. Es war nicht einmal das zweite Mal. Es war die dritte Runde in einem Kampf, der 2013 begonnen hatte und 2026 noch nicht entschieden ist. Und es war nur die eine Front, an der er stand.
Runde eins: Die Abhöranlage (2013)
Im Februar 2013 berichtete SRF über ein Informatikdebakel des Bundes. Die Schweiz hatte für 18 Millionen Franken eine neue Telefon- und Internet-Überwachungsanlage angeschafft. Sie funktionierte nicht. Aber selbst wenn sie funktioniert hätte, stand der Bund vor einem Problem: Für die lückenlose Überwachung des Internetverkehrs mussten mehrere hundert kleinere Provider Geräte und Software für den direkten Datenaustausch mit dem Bundessystem installieren. Die grossen, Swisscom und Cablecom, hatten aufgerüstet. Viele kleine weigerten sich.[2]
SRF nannte einen Namen: Fredy Künzler, Init7, Zürich.
Seine Position war chirurgisch: «Bei Einzelanfragen der Strafverfolger helfe er gern. Doch die teuren Anlagen für die automatische Verbindung zum Bundessystem wolle er nicht kaufen.»[2]
Die Unterscheidung war nicht taktisch. Sie war prinzipiell. Einzelanfragen bedeuten: ein konkreter Verdacht, ein konkreter Beschluss, eine konkrete Person. Automatische Verbindung bedeutet: permanenter Zugriff, anlasslose Erfassung, jeder Kunde potenziell betroffen. Das eine ist Strafverfolgung. Das andere ist Infrastruktur der Massenüberwachung.
Der Bund hatte 2013 keine rechtliche Handhabe, die Provider zur Mitarbeit zu zwingen. Andreas Brunner, damals oberster Staatsanwalt der Schweiz, warnte: «Um glaubwürdig zu sein, muss sichergestellt werden, dass alle Provider einlenken.»[5]
Die Botschaft war klar. Die Handhabe fehlte noch. Also würde man sie schaffen.
Runde zwei: Das Gesetz (2015–2018)
Sie kam in Form zweier Gesetze. Das revidierte BÜPF, das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, erweiterte die Pflichten der Provider: Vorratsdatenspeicherung für sechs Monate, technische Schnittstellen zum Bundessystem, Kooperation bei der Echtzeitüberwachung. Parallel dazu das neue Nachrichtendienstgesetz, NDG, das die Kabelaufklärung legalisierte: die systematische Überwachung des grenzüberschreitenden Internetverkehrs.
Künzler engagierte sich im Referendumskomitee gegen das NDG. Seine Argumente verbanden das Technische mit dem Ökonomischen: Die Überwachungsinfrastruktur sei für kleine Provider unverhältnismässig teuer. Die Marke «Swiss Privacy», ein Standortvorteil der Schweizer IT-Branche, werde zerstört. Und die Legalisierung von GovWare, den sogenannten Staatstrojanern, bedeute, dass der Staat Sicherheitslücken offenhalten müsse statt sie zu schliessen. Das mache alle Nutzer unsicherer.[3]
Die Vorratsdatenspeicherung traf ihn persönlich. Provider mussten sechs Monate lang Verbindungsdaten sämtlicher Kunden speichern. Auf eigene Kosten. «Als Internetprovider quasi eine Gratisdienstleistung für den Bund erbringen. Das ist anmassend und geht einfach zu weit.»1 Sein Argument war nicht nur idealistisch. Es war strukturell: «Wenn flächendeckendes Überwachen zu einfach und zu billig wird, dann wird es auch im grösseren Stil angewendet, keine Frage.»[1]
Das Referendum scheiterte. Die Schweizer Stimmbevölkerung nahm das NDG 2015 an. Das BÜPF trat am 1. März 2018 in Kraft. Die Rechtsgrundlage, die 2013 noch gefehlt hatte, war geschaffen.
Künzler hatte verloren. Die Infrastruktur der Überwachung war legal.
Die Parallele: Wer kontrolliert die Architektur (2018–2020)
Während dieser Jahre kämpfte Künzler an einer zweiten Front. Sie ging nicht gegen den Staat. Sie ging gegen Swisscom.
2018, im Februar, diskutierte die Verkehrskommission des Nationalrats die Revision des Fernmeldegesetzes. Künzler trat öffentlich für die Vorlage ein. Sein Argument war einfach: «So haben alle die selben Chancen auf dem Markt. Die Infrastruktur kann allen zu gleichen Bedingungen zur Verfügung gestellt werden.»[4] Es ging um den Zugang der unabhängigen Provider zum Swisscom-Glasfasernetz. In den Städten gab es ihn. In den Randregionen nicht. Sunrise-Konzernchef Olaf Swantee brachte es auf den Punkt: «Es macht keinen Sinn, in den Randregionen ein zweites Monopolnetz aufzubauen.»[4]
Swisscoms Antwort war Drohung: Würde man das Unternehmen zur Öffnung zwingen, werde es weniger investieren. Konzernchef Urs Schäppi nannte die Liberalisierung ein «Erfolgsmodell» — gemeint war jene Liberalisierung, die ihm 1,8 Milliarden jährlicher Investitionen erlaubte, ohne dass jemand vorschreiben durfte, wo und wie.
Zwei Jahre später, im August 2020, eskalierte Künzler. Er reichte Anzeige bei der Wettbewerbskommission ein.[5] Der Anlass war technisch, die Konsequenz fundamental: Swisscom hatte begonnen, die Architektur ihres Glasfasernetzes zu ändern. Bisher führte vom Verteiler eine direkte Glasfaser in die Wohnung — Point-to-Point. Konkurrierende Provider konnten ihren Kunden über diese Leitung anbieten, was die Glasfaser hergab: 100 Gigabit, wenn jemand das wollte. Neu führt nur noch eine dünne Glasfaser zum Verteiler, ein optischer Splitter teilt sie auf — Point-to-Multipoint. Die Konsequenz: «Wir können nur noch das anbieten, was Swisscom vorgibt», sagte Künzler. «Und können dann noch unseren Init7-Kleber darauf kleben.»[5]
Statt 100 Gigabit nun maximal 10. Statt unabhängiger Provider ein de facto Wiederverkäufer.
Das ist der Punkt, an dem die zwei Fronten zusammenfallen. Beide Konflikte handeln nicht von dem, was Infrastruktur tut. Sie handeln von dem, was sie tun kann. Wer die Architektur bestimmt, bestimmt den Möglichkeitsraum aller, die auf ihr operieren. Der Staat wollte einen Möglichkeitsraum, in dem Massenüberwachung technisch trivial wird. Swisscom wollte einen, in dem Konkurrenz technisch eingehegt ist. Künzler bekämpfte beides mit demselben Argument: dass die Architektur einer Infrastruktur eine politische Entscheidung ist, keine technische.
Suissedigital-Geschäftsführer Simon Osterwalder formulierte es trockener: «Aus der Sicht von dem, der bislang die Verbindung mieten und auf die Mietleitung seinen Dienst vertreiben konnte, so wie er es gut macht als Unternehmer, und ab dem nächsten Tag anstatt das Mehl den Vorteig vom Brot kaufen muss, ist das Ganze nicht fair. Würde man die Frage aber anders stellen, aus der Sicht der Swisscom, sähe es etwas anders aus: Dann wird die Swisscom sagen, es ist nicht verboten, und so lange mich niemand bremst, mache ich das.»[5]
Es ist nicht verboten, und solange mich niemand bremst, mache ich das. Dieser Satz ist die kürzeste Beschreibung dessen, was Künzler seit dreizehn Jahren bekämpft. Auf beiden Fronten.
Runde drei: Der Fragebogen (2023)
Dann kam der Brief aus Zimmerwald. Acht Jahre nach der Abstimmung.
Das Timing ist aufschlussreich. Die «Republik» hatte kurz zuvor aufgedeckt, dass das ZEO die Kabelaufklärung im Inland bereits betrieb. Mails, Telefonate, Kommunikationskanäle. Künzler war nicht überrascht: «Mit der Annahme des neuen Nachrichtendienstgesetzes 2015 war klar, dass Tür und Tor für so etwas geöffnet wird.»[1]
Was ihn störte, war etwas anderes: «Die Recherche zeigt aber auch, dass der Bundesrat und führende Beamte nachweislich gelogen haben. Das ist natürlich bedenklich.»[1]
Man lese den Satz zweimal. «Natürlich bedenklich.» Von einem Mann, der seit einem Jahrzehnt genau das voraussagt, was jetzt eintritt. Der Ton ist nicht triumphierend. Er ist müde. Oder präziser: Er ist der Ton eines Menschen, der es aufgegeben hat, überrascht zu sein.
Auf die Frage, ob er kooperieren werde, antwortete Künzler dem Tages-Anzeiger: «Wir werden nur das Nötigste preisgeben.» Und dann, fast beiläufig: «Will es denen nicht zu einfach machen.»[1]
Dieselbe Haltung wie 2013. Einzelanfragen, gerne. Automatische Pipeline, nein. Nur hat sich die Landschaft verschoben. 2013 fehlte die Rechtsgrundlage. 2023 existiert sie. Künzlers Spielraum ist geschrumpft. Er kann den Fragebogen nicht verweigern, nur seine Kooperation auf das gesetzliche Minimum beschränken. Der Widerstand hat sich vom Nein zum Weniger gewandelt.
Runde vier: Die DNS-Lüge (2026)
Dann kam die Bussenverfügung. 6'000 Franken.
Diesmal ging es nicht um Überwachung, sondern um Zensur. Schweizer Staatsanwaltschaften begannen, DNS-Sperren auf der Grundlage von Artikel 263 StPO anzuordnen, den Beschlagnahmebestimmungen der Strafprozessordnung. Provider sollten ihre DNS-Server so konfigurieren, dass bestimmte Domainnamen nicht mehr korrekt aufgelöst werden. Künzler weigerte sich. Die Busse folgte. Der Fall liegt beim Bundesgericht.[6]
Konrad Jeker, Strafprozessrechtler und Autor von strafprozess.ch, hat den Fall aufgearbeitet und kommt zum Schluss: «Wer die Technologie versteht, dürfte unweigerlich zum Schluss kommen, dass diese Netzsperren mit der StPO-Beschlagnahme nicht einmal im Ansatz etwas zu tun haben.»[7]
Die Ironie: 2026 ist Künzler wieder dort, wo er 2013 stand. Wieder fehlt die gesetzliche Grundlage. Wieder improvisiert der Staat mit den Werkzeugen, die er hat. Wieder gehorchen die grossen Provider. Und wieder sagt ein mittelgrosser Winterthurer Nein.
Der Unterschied: Diesmal hat er einen Rechtsweg. 2013 gab es nichts anzufechten, es fehlte ja der Zwang. 2016 verlor er die Volksabstimmung. 2026, zum ersten Mal, liegt ein Grundsatzentscheid vor einem Gericht.
Das Muster
Vier Runden gegen den Staat. Zwei Runden gegen Swisscom. Dreizehn Jahre. Ein durchgehendes Muster.
Jede Runde folgt derselben Choreografie. Ein dominanter Akteur — der Staat oder das mehrheitlich staatseigene Quasi-Monopol — findet einen Mechanismus, um die Architektur der Infrastruktur in seinem Sinn zu verändern. Die grossen Provider gehorchen oder profitieren. Die kleinen teils auch, teils nicht. Künzler sagt Nein. Der Akteur reagiert: erst mit Drohung, dann mit Gesetz oder Marktmacht, dann mit Busse oder Architekturänderung.
Und jede Runde offenbart denselben Befund: Die Schweizer Telekommunikationsbranche betrachtet die Unversehrtheit ihrer Infrastruktur nicht als schützenswerten Grundsatz. Sie betrachtet sie als Verhandlungsmasse.
2013 rüsteten Swisscom und Cablecom auf, ohne öffentlichen Widerspruch. 2016 fehlte die Branche im Referendumskomitee. 2018 kämpften nur Sunrise, UPC und Suissedigital für Netzregulierung — und auch das aus eigenem Geschäftsinteresse, nicht aus Prinzip. 2020 reichte Künzler die Weko-Anzeige gegen die neue Glasfaserarchitektur weitgehend allein ein. 2024 gab es keine kollektive Antwort auf die Zimmerwald-Fragebögen. 2026 verlangte ein Romandie-Provider nicht Rechtsschutz, sondern Aufwandentschädigung. Ein höherer dreistelliger Frankenbetrag. Anstandslos bezahlt.[6]
Die Frage ist nicht, warum Künzler sich wehrt. Seine Haltung ist seit 2013 konsistent und transparent. Die Frage ist, warum er allein ist.
Ein Teil der Antwort liegt in der Struktur des Marktes. Swisscom ist mehrheitlich in Bundesbesitz. Für sie ist Kooperation mit dem Staat keine Frage der Haltung, sondern der Governance — und ihre Marktmacht ist nicht trotz, sondern wegen dieser Eigentumsverhältnisse möglich. Die anderen grossen Provider, Sunrise, Salt, sind Konzernteile internationaler Unternehmen, deren Rechtsabteilungen den Weg des geringsten Widerstands bevorzugen. Sie kämpfen, wenn ihr Geschäftsmodell betroffen ist (Netzzugang). Sie schweigen, wenn nur Grundrechte betroffen sind (Überwachung). Kleine Provider haben weder das Geld noch die Nerven für Grundsatzprozesse.
Init7 ist der seltene Fall: gross genug, um einen Rechtsstreit zu führen. Klein genug, um von einem CEO geführt zu werden, der seine Überzeugungen über den Geschäftsbetrieb stellt. Und geleitet von einem Mann, der sein Fach versteht. Künzler ist nicht Jurist, nicht Aktivist, nicht Politiker (obwohl er im Winterthurer Stadtparlament sitzt). Er ist Netzarchitekt. Er weiss, was ein DNS-Server tut, was eine Glasfaserleitung transportiert, was ein Überwachungszugang bedeutet, was ein optischer Splitter aus einer Punkt-zu-Punkt-Verbindung macht. Und weil er es weiss, kann er den Unterschied benennen zwischen einer rechtmässigen Einzelanfrage und der systematischen Korrumpierung von Infrastruktur. Zwischen einem fairen Mietverhältnis und einem Wiederverkäuferdasein.
Seit dreizehn Jahren ist dieser Unterschied sein einziges Thema.
Die Frage
Künzler sagte dem Tages-Anzeiger: «Meiner Meinung nach ist die Massenüberwachung verfassungswidrig. Aber leider gibt es in der Schweiz kein Verfassungsgericht, das sich damit befassen könnte.»[1]
Das stimmt. Die Schweiz hat kein Verfassungsgericht. Bundesgesetze können nicht auf ihre Verfassungsmässigkeit überprüft werden. Was das Parlament beschliesst und das Volk annimmt, gilt, auch wenn es Grundrechte verletzt. Es ist eine der eigentümlichsten Lücken im schweizerischen Rechtsstaat, und sie erklärt, warum Künzler das BÜPF-Referendum verlieren konnte, ohne dass ein Gericht die Verhältnismässigkeit der Vorratsdatenspeicherung je geprüft hätte.
Nun liegt der DNS-Fall beim Bundesgericht. Nicht als Verfassungsbeschwerde. Als Anfechtung einer Bussenverfügung. Die Frage ist eng: Hat die Staatsanwaltschaft eine gesetzliche Grundlage für DNS-Sperren, oder nicht?
Aber die enge Frage trägt eine weite. Denn wenn das Bundesgericht entscheidet, dass Beschlagnahmebestimmungen der StPO nicht für die Manipulation von Adressierungssystemen taugen, setzt es nicht nur der DNS-Zensur eine Grenze. Es setzt dem Muster eine Grenze: der Gewohnheit dominanter Akteure, bestehende Rechte und Marktpositionen über ihren Wortlaut hinaus zu dehnen, um die Architektur der Infrastruktur für Zwecke zu nutzen, die nie vorgesehen waren.
Dreizehn Jahre. Sechs Runden. Ein Mann.
Und die Frage, die Konrad Jeker in einem Satz stellt: Warum er allein?
Quellen:
[1] Till Hirsekorn, «Es geht mir gegen den Strich, dass ich zum Hilfspolizisten werden soll», Tages-Anzeiger / Landbote, 18. Januar 2024 [2] SRF, «Querelen um neue Überwachungsanlage des Bundes halten an», 10 vor 10, 12. Februar 2013 [3] StopBÜPF-Referendumskomitee; Digitale Gesellschaft Schweiz; vgl. ISOC Switzerland Chapter [4] Harry Stitzel, «Angst vor neuem Swisscom-Monopol», SRF ECO, 6. Februar 2018 [5] Pascal Schumacher, «Swisscom soll beim Glasfaser-Netzausbau die Konkurrenz behindern», SRF 10 vor 10, 14. August 2020 [6] Fredy Künzler, LinkedIn-Post, März 2026 [7] Konrad Jeker, «Netzsperre via Beschlagnahmung», strafprozess.ch, März 2026
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