Acht Jahre Gefängnis — Warum?
Dieser SRF-Beitrag ist ein regionaler Gerichtsbericht über das Urteil im «Wolfsrudel»-Prozess: Fünf junge Schweizer wurden vom Bezirksgericht Rheinfelden wegen über 40 Straftaten verurteilt — von der Glasfaser-Sabotage, die 4000 Haushalte vom Netz nahm, über Cyberangriffe bis zu Vorbereitungshandlungen zu Raub. Die Hauptstrafen: rund acht, sechs und vier Jahre. Der Beitrag ist im Protokollarischen solide. Aber er lässt die drei Fragen unbeantwortet, die jeder Leser sofort stellt: Warum taten sie das? Warum erhält einer ein lebenslanges Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen? Und sind acht Jahre für einen jungen Ersttäter ohne Gewaltdelikt viel oder wenig?
Zum SRF-Beitrag «Fünf junge Schweizer wegen dutzenden Delikten verurteilt», Regionaljournal Aargau Solothurn / Schweiz aktuell, 11.06.2026
Was der Beitrag gut macht
Das Protokollarische stimmt, und zwar in beide Richtungen. Der Beitrag referiert die Strafanträge der Staatsanwaltschaft (zehn, acht, acht Jahre) und die Argumente der Verteidigung (teilweise Minderjährigkeit, positive Entwicklung im vorzeitigen Strafvollzug, Autismus-Diagnose) samt deren deutlich tieferen Anträgen. Diese Gegenüberstellung — Anklage forderte zehn, das Gericht gab acht, die Verteidigung wollte maximal vier — erlaubt dem Leser, das Urteil im Spannungsfeld zu verorten. Auch der Hinweis, dass das Urteil nicht rechtskräftig ist und ans Obergericht weitergezogen werden kann, fehlt nicht — eine oft unterschlagene Selbstverständlichkeit.
Positiv auch die Transparenz bei den Geschädigten: Die namentliche Liste (SBB, Schweizer Armee, Postfinance, Aargauische Kantonalbank, Coop, Holcim …) macht greifbar, dass hier nicht ein Quartiernetz, sondern kritische Infrastruktur und grosse Institutionen getroffen wurden. Und bemerkenswert: Die «verwandten Artikel» verweisen offen auf eine Rüge an die Aargauer Justiz, weil der «Wolfsrudel»-Führer zu lange in Haft sass — SRF versteckt die justizkritische Vorgeschichte nicht. Schliesslich sei festgehalten: Die Nationalität der Täter steht prominent im Titel — «fünf junge Schweizer». Das ist konsequent gegenüber der Praxis, sie auch bei ausländischen Tätern zu nennen, und verdient Erwähnung, weil der umgekehrte Vorwurf (Nennung nur bei Ausländern) ein Dauerbrenner der Medienkritik ist.
Die erste Leerstelle: das Motiv
Nun zur grössten Schwäche, und sie ist fundamental. Über 40 Straftaten, monatelange Sabotage an kritischer Infrastruktur mit Spezialwerkzeug, Cyberangriffe, versuchte Erpressung, Vorbereitung zu Raub — und der Beitrag verliert kein einziges Wort über das Motiv. Warum schneiden fünf junge Männer aus dem Aargau wiederholt Glasfaserkabel durch und legen 4000 Haushalte lahm? Geldgier? Nervenkitzel? Ideologie? Machtfantasien im Gruppenchat? Der Beitrag bietet nur das dünne Fragment, die «Gruppendynamik» habe «eine Rolle gespielt» — das ist keine Erklärung, das ist eine Floskel. Bei einem mehrtägigen Prozess mit 50-seitiger Anklageschrift muss die Frage nach dem Warum verhandelt worden sein; dass der Bericht sie komplett auslässt, hinterlässt ein Loch genau dort, wo das öffentliche Interesse am grössten ist. Eine Tat ohne Motiv ist journalistisch nur eine halbe Geschichte.
Die zweite Leerstelle: das unerklärte Tätigkeitsverbot
Noch irritierender ist ein einzelner Satz, der beiläufig fällt und dann nie wieder aufgegriffen wird: Der zu sechs Jahren Verurteilte erhält «zudem ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen». Jeder Leser stutzt hier. Ein solches Verbot wird im Schweizer Recht typischerweise bei Sexualdelikten an Minderjährigen ausgesprochen — in der im Beitrag aufgezählten Deliktliste (Sabotage, Diebstahl, Cyberangriffe, Erpressung, Nötigung, Raubvorbereitung) findet sich aber nichts, was es erklären würde. Entweder enthält das Urteil also Delikte, die der Beitrag verschweigt, oder die Massnahme hat eine ungewöhnliche Begründung — beides wäre zwingend erklärungsbedürftig. Der Beitrag wirft diese hochbrisante Information hin wie eine Randnotiz und lässt den Leser mit der naheliegendsten und schwerwiegendsten Vermutung allein. Das ist das Gegenteil von sorgfältig: Eine Information, die man nicht einordnen will oder darf, muss man entweder erklären oder mit Begründung weglassen — sie unkommentiert zu platzieren, ist die schlechteste aller Varianten.
Die dritte Leerstelle: die Einordnung des Strafmasses
Acht Jahre unbedingt für einen jungen Erwachsenen — ist das viel? Zur Einordnung: Das liegt im Bereich dessen, was Schweizer Gerichte für Tötungsdelikte oder schwere Sexualverbrechen aussprechen; vorsätzliche schwere Körperverletzungen enden oft deutlich darunter. Hier geht es um Vermögens- und Infrastrukturdelikte mit einem bezifferten Sachschaden von 400'000 Franken — ohne dass (soweit berichtet) ein Mensch zu Schaden kam. Man kann das Strafmass für gerechtfertigt halten: Sabotage kritischer Infrastruktur ist kein Bagatelldelikt, die Vorbereitungshandlungen zu Raub und die Erpressungsversuche wiegen schwer, und die Deliktserie zeigt erhebliche kriminelle Energie. Man kann es aber auch für bemerkenswert hart halten — gerade bei Tätern, die teils noch minderjährig waren. Der Beitrag tut weder das eine noch das andere: keine Vergleichsgrösse, keine Expertenstimme, keine Frage an einen Strafrechtler, ob dieses Urteil im üblichen Rahmen liegt oder ein Signalurteil zum Schutz kritischer Infrastruktur darstellt. Gerade Letzteres wäre die spannende These — dass hier exemplarisch hart geurteilt wurde, weil Glasfaser-Sabotage seit den europaweiten Kabel- und Bahnanschlägen als sicherheitspolitisches Thema gilt. Der Beitrag streift diesen Kontext nicht einmal.
Handwerkliche Unschärfen
Dazu kommen Unsauberkeiten, die das Verständnis erschweren. Die Personenarithmetik geht nicht auf: «Fünf junge Männer mussten sich verantworten», drei erhalten Freiheitsstrafen, zwei bedingte Geldstrafen — macht fünf. Dann aber: «Ein Minderjähriger wurde nach dem Jugendstrafrecht beurteilt» — ist das ein Sechster, oder einer der fünf? Es bleibt unklar. Die Altersangabe «im Alter von 20 und 21 Jahren» ist für fünf Personen sprachlich verunglückt. Die Formulierung, eine Massnahme solle eine «Asperger-Autismus-Störung behandeln», ist fachlich schief — Autismus ist keine behandelbare Störung im Sinne einer Therapie zur Heilung, und die doppelte Verknüpfung von Autismus und Kriminalität (einmal als Massnahmegrund, einmal als Verteidigungsargument) hätte eine sensiblere Formulierung verdient, will man nicht ein ganzes Diagnosespektrum unter Generalverdacht stellen. Und die Bildlegende «Schon damals war klar: Die zerschnittenen Glasfaserkabel waren mehr als ein Lausbubenstreich» ist eine kleine redaktionelle Wertung im Gewand einer Tatsache — harmlos, aber symptomatisch für die Neigung, Einordnung dort zu liefern, wo sie wenig kostet, und dort wegzulassen, wo sie nötig wäre.
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