9min
Crack im Text, Kokain als Spray
Medienkritik
6 Minuten

Crack im Text, Kokain als Spray

SRF/SRGGesellschaft
schwerwiegend
Teilen

Dieser SRF-Beitrag berichtet über ein Genfer Pionierprojekt: Das Universitätsspital plant eine kokaingestützte Behandlung für Schwerstsüchtige nach dem Vorbild der Heroinabgabe — und ein Veteran ebendieser Heroinabgabe, André Seidenberg, hat den Genfer Suchtmediziner deswegen angezeigt. Der Konflikt ist journalistisch ein Geschenk. Der Beitrag verschenkt es nicht nur — er stellt ihn falsch dar. Denn Seidenberg ist kein Gegner der Kokainabgabe: Er berät selbst den Bund in dieser Frage und hat vor Jahren ein eigenes Modell der ärztlichen Kokainverschreibung publiziert. SRF inszeniert als Streit über das Ob, was in Wahrheit ein Streit über das Wie ist — und lässt nebenbei Pharmakologie, Rechtslage und Sprachpflege gleich mit fallen.

Zum SRF-Beitrag «Kontroverse um die Verschreibung von Kokain an Süchtige in Genf», HeuteMorgen / SRF 4 News, 11.06.2026


Was der Beitrag gut macht

Die Anlage stimmt. Der Beitrag hat einen echten Konflikt mit echten Namen: Daniele Zullino, Leiter der Suchtmedizin am Universitätsspital Genf, gegen André Seidenberg, ehemaliger Leiter der Zürcher Drogenpolikliniken — und die Pointe, dass ausgerechnet ein Pionier der heroingestützten Behandlung gegen deren Übertragung aufs Kokain vorgeht, ist korrekt als Spannungsmoment erkannt. Beide Seiten kommen mit wörtlichen Zitaten zu Wort, dazu mit Frank Zobel eine dritte Stimme. Das Bemühen um Anschaulichkeit ist da: die Kabine mit dem Spezialabzug, der «sehr, sehr schnelle Kreislauf zwischen Geld beschaffen, Crack kaufen und Konsum». Der Hinweis auf die Zürcher Studie hebt das Thema über den Genfer Einzelfall, der Verweis auf die neuen Zahlen von Sucht Schweiz liefert die Relevanzbegründung. Das Skelett eines guten Beitrags ist vorhanden. Was daran hängt, ist das Problem.

Das Kernproblem: Seidenberg wird falsch dargestellt

Der Beitrag erzählt eine einfache Geschichte: Genf will Kokain abgeben, ein alter Drogenpionier ist dagegen und zeigt an. Diese Geschichte ist nachweislich schief. André Seidenberg ist kein Gegner der Kokainabgabe — er ist womöglich ihr profiliertester Befürworter. Er berät den Bund beim Versuch mit legalem Kokain und bei der Entwicklung von Hilfsangeboten für Kokainsüchtige. Und er hat vor Jahren öffentlich ein eigenes Modell vorgeschlagen, wie Kokain ärztlich verschrieben werden könnte, ohne das Überkonsum-Risiko zu befeuern: als Spray, mit kontrollierter Anflutung statt Crack-«Flash».

Damit kippt die ganze Dramaturgie des Beitrags. Der Streit zwischen Zullino und Seidenberg ist kein Streit über das Ob der Kokainabgabe, sondern über das Wie: Genf will nach Seidenbergs Lesart ohne saubere Nutzen-Schaden-Prüfung und mit der denkbar riskantesten Konsumform (Rauchen, schnellste Anflutung, stärkster Suchtdruck) starten — während Seidenberg auf wissenschaftliche Begleitung und eine pharmakologisch entschärfte Verabreichungsform pocht. Das ist methodische Strenge, nicht Fundamentalopposition. SRF verflacht den methodenstrengsten Befürworter zum simplen Gegner — und beraubt damit den Konflikt genau der Substanz, die ihn interessant macht. Zobels Schlusswort «Ich verstehe die Klage nicht … das macht Sinn» wird dadurch doppelt schief: Es unterstellt Seidenberg, gegen das Helfen zu sein — eine Position, die er nachweislich nicht vertritt. Der Beitrag lässt diese Fehlcharakterisierung unwidersprochen als Expertise stehen. Das ist keine Auslassung mehr, das ist eine objektiv falsche Darstellung der Kontroverse.

Die Pharmakologie: der Halbsatz, der nie aufgeschlossen wird

«Anders als beim Heroin gibt es für Crack keinen Ersatzstoff» — dieser Satz ist der Schlüssel zum ganzen Thema, und der Beitrag lässt ihn ungenutzt liegen. Die Fachlage dahinter: Bisher sind sämtliche therapeutischen Versuche, Kokainabhängigkeit pharmakologisch zu beeinflussen, gescheitert — mit einer einzigen belegten, geradezu ironischen Ausnahme: Unter Heroinverschreibung sinkt der Kokain-Beikonsum drastisch. Der pharmakologische Gegensatz, den Seidenberg selbst öffentlich erklärt hat, ist fundamental: Opioide sättigen und beruhigen — der Patient wird stabil, die Substitution funktioniert. Kokain überreizt, der «Flash» verlangt nach Wiederholung, es gibt keine Sättigung — der Konsum eskaliert im Binge. Genau deshalb existiert weltweit kein etabliertes Modell einer Kokainabgabe, und genau deshalb ist die Frage, in welcher Form man Kokain abgibt (geraucht in der Kabine oder kontrolliert anflutend wie in Seidenbergs Spray-Vorschlag), keine Petitesse, sondern der Kern des Streits. Der Beitrag erklärt nichts davon. Er behandelt die Analogie zur Heroinabgabe («nach dem gleichen Prinzip») als gegeben — dabei ist die Nicht-Übertragbarkeit dieses Prinzips der wissenschaftliche Einwand schlechthin. Wer die Pharmakologie weglässt, macht aus einer Sachkontroverse ein Meinungsduell. Hier kommt beides zusammen: Die Sache fehlt, und die Meinungen sind auch noch falsch zugeordnet.

Die Rechtsfrage: komplett ausgeblendet, Schlusssatz wohl falsch

«Das ist unethisch und gesetzwidrig», sagt Seidenberg — und hat Anzeige erstattet. Spätestens hier müsste der Beitrag die Rechtslage erklären, denn die historische Asymmetrie ist dramatisch: Die heroingestützte Behandlung wurde nicht von einem Kantonsspital eingeführt. Sie durchlief ab 1994 die wissenschaftlichen Prove-Versuche des Bundes, jahrelange Evaluation, bundesrätliche Verordnungen — und wurde erst 2008 mit der Revision des Betäubungsmittelgesetzes verankert, die das Stimmvolk mit 68 Prozent annahm. Vierzehn Jahre von Versuch zu Gesetz, abgesegnet an der Urne. Auf welcher Grundlage will Genf nun Kokain verschreiben? Ausnahmebewilligung des BAG? Forschungsprojekt unter dem Humanforschungsgesetz? Der Beitrag sagt dazu: nichts — und endet mit dem Satz, ob Genf Vorreiterin werde, «liegt in den Händen des Kantons». Dieser Schlusssatz steht in offenem Widerspruch zur gesamten Vorgeschichte der Schweizer Drogenpolitik: Betäubungsmittelrecht ist Bundesrecht, und die Heroinabgabe brauchte Bundesversuche, Gesetzesrevision und Volksabstimmung. Dass beim Kokain plötzlich der Kanton allein entscheiden soll, ist mindestens erklärungsbedürftig — wahrscheinlich schlicht falsch. Dazu die ungeklärte Begriffsverwirrung: erst «angezeigt», dann zweimal «Klage» — Strafanzeige und Klage sind juristisch verschiedene Dinge, und der Leser erfährt nicht, welche vorliegt und was sie bewirken könnte.

Die Box, die ihr Versprechen bricht

Die Infobox trägt den Titel «Was ist Crack?» — und beantwortet die Frage nicht. Sie erzählt, dass Genf Alarm schlug und Süchtige tagelang nicht essen und schlafen. Was Crack ist — rauchbare Kokainbase, warum die Anflutung beim Rauchen schneller und der Suchtdruck heftiger ist als beim Schnupfen — steht nirgends. Dabei wäre genau das die Voraussetzung, um den Streit zu verstehen: Die Konsumform ist der Punkt, an dem sich Zullinos Kabinen-Modell und Seidenbergs Methodenkritik scheiden. Eine Box, die ihren eigenen Titel nicht einlöst, ist schlimmer als keine — sie gaukelt Erklärung vor.

Handwerkliches

Die sprachliche Verwahrlosung ist diesmal nicht Vermutung, sondern Befund. Im Original stehen wörtlich: «Man müsste nachweiseisen können»; «obwohl es als Substanz etwas weniger gefährlich sie als Heroin»; «Weder Zullino noch die Genfer Staatsanwaltschaft äussern zu der Klage» (das «sich» fehlt); die Bildlegende «Gemäss André Seidenberg sei das Vorgehen in Genf unausgereift» mit ihrer doppelten Indirektheit; die kommalose Konstruktion «Zullino plant hier eine kokaingestützte Behandlung einzurichten»; und das mitten im Satz abgebrochene Zitat «dass auch nur das kleinste Molekül von Kokain» entweicht. Sechs Sprachfehler und -brüche in rund 400 Wörtern — in einem Beitrag, der mit zwei namentlich genannten Autorinnen gezeichnet ist. Das ist keine Morgeneile mehr, das ist ein Korrektorat, das es offenkundig nicht mehr gibt.

Originalbeitrag auf X →

Ähnliche Beiträge

Kein Artikel verpassen.