Die E-Mail, die es nicht geben durfte
Fischers Gegendarstellung vom 9. Juni — und was sie für den Ombudsentscheid bedeutet (SRF* und NZZ)*
1. Das Ereignis
Knapp zwei Monate nach seiner Entlassung und gut vier Wochen nach dem Ombudsentscheid bricht Patrick Fischer sein Schweigen — in einem rund 35-minütigen Interview auf seinem eigenen YouTube-Kanal, geführt vom ehemaligen Blick-Chefredaktor Peter Röthlisberger, aufgezeichnet im Zürcher «Kaufleuten».
Das meiste daraus ist erwartbar: Fischer räumt ein, er hätte «als Nationalcoach nicht mit einem gefälschten Zertifikat einreisen dürfen», bestätigt die Verletzung seiner Vorbildfunktion («Definitiv, da gibt es nichts schönzureden») und schildert den Kontext — die Covid-Klausel im Verbandsvertrag vom Herbst 2021 mit angedrohten Sanktionen von über einer halben Million Franken bei verpassten Einsätzen. Die NZZ qualifiziert das Ganze als «sorgfältig inszeniertes Gespräch» mit «überschaubarem Erkenntnisgewinn».
Diese Einschätzung ist in einem Punkt falsch. Das Interview enthält ein Dokument, das den zentralen strittigen Sachverhalt der gesamten Affäre neu aufrollt — und das die Grundlage des Ombudsentscheids vom 13. Mai direkt betrifft.
2. Die E-Mail vom 19. März 2026
Röthlisberger liest im Interview aus einer E-Mail vor, die SRF-Journalist Pascal Schmitz am 19. März 2026 — also am Tag nach dem Mittagessen — an Finn Sulzer, den Medienchef des Eishockeyverbands, geschrieben haben soll:
«Ich schreibe dir bezüglich unseres ‹Off-the-record›-Gesprächs am Mittagstisch in Altstetten. Mir ist die Bedeutung einer ‹Off-the-record›-Vereinbarung sehr bewusst, und ich nehme dies ernst.»
Man lese den ersten Satz genau. Schmitz schreibt nicht: «bezüglich eures nachträglichen Wunsches nach Vertraulichkeit». Er schreibt nicht: «bezüglich des Gesprächs, das ihr nun als off the record behandelt sehen wollt». Er schreibt: «unseres ‹Off-the-record›-Gesprächs» — Possessivpronomen, bestimmter Artikel, kategorisierende Bezeichnung. Der Verfasser der E-Mail bezeichnet das Mittagsgespräch selbst, in eigenen Worten, als Off-the-record-Gespräch.
Das ist der Sachverhalt, den SRF seit dem 13. April durchgängig bestritten hat. In der Stellungnahme an die Ombudsstelle hiess es: Es habe sich «nicht um ein vertrauliches ‹off-the-record›-Gespräch» gehandelt; ein solches müsse «vorgängig von beiden Seiten abgemacht werden»; Fischer habe «ohne einen ‹off-the-record›-Vorbehalt» gesprochen.
3. Die SRF-Replik — und was sie konzediert
SRF reagiert noch am selben Nachmittag mit einer Stellungnahme: Es habe keine Off-the-record-Vereinbarung vor dem Gespräch gegeben; der Medienchef habe im Nachgang eine Off-the-record-Forderung geltend machen wollen; Schmitz habe in seiner Antwort lediglich «den Wortlaut des Verbandes wiedergegeben».
Diese Erklärung ist möglich. Sie ist aber auch eine bemerkenswerte Konstruktion, die genau betrachtet werden sollte:
Erstens: Wer eine unberechtigte nachträgliche Forderung zurückweisen will, schreibt nicht «unseres Off-the-record-Gesprächs». Er schreibt: «bezüglich eurer Bitte, das Gespräch nachträglich vertraulich zu behandeln». Die gewählte Formulierung übernimmt die Kategorisierung nicht distanzierend, sondern affirmativ. Der zweite Satz verstärkt das: «Mir ist die Bedeutung einer ‹Off-the-record›-Vereinbarung sehr bewusst, und ich nehme dies ernst.» Das ist die Sprache von jemandem, der eine Vereinbarung anerkennt — nicht von jemandem, der ihre Existenz bestreitet.
Zweitens: Die SRF-Replik enthält ein stilles Eingeständnis von erheblicher Tragweite. SRF schreibt, die Redaktion habe den «nachträglich angebrachten Vorbehalt respektiert»: Die Aussagen seien «weder als Zitat veröffentlicht» worden, «noch wurde Patrick Fischer als Quelle genannt».
Man halte einen Moment inne und betrachte, was hier als «Respektieren» definiert wird. SRF hat die Information aus dem Gespräch:
zum Anlass genommen, das geplante Porträt zu stoppen,
zur Grundlage gemacht, um bei der Staatsanwaltschaft Luzern den Strafbefehl anzufordern,
als Ausgangspunkt der Recherche verwendet, die zur Konfrontation Fischers, zu dessen erzwungener Selbstoffenbarung und zwei Tage später zu seiner Entlassung führte.
Die Vertraulichkeit wurde also in einem einzigen, streng formalen Sinn gewahrt: Das wörtliche Zitat blieb unveröffentlicht. Der Informationsgehalt — der einzige Wert, den eine Vertraulichkeitszusage schützt — wurde vollständig verwertet. Das ist, als würde man ein Beichtgeheimnis dadurch «respektieren», dass man den Beichtenden nicht namentlich zitiert, aber die Polizei mit den nötigen Suchhinweisen versorgt.
Drittens: Selbst in SRFs eigener Version bestätigt die E-Mail, dass die Vertraulichkeitsfrage bereits am Tag nach dem Essen — am 19. März — strittig war. Drei Wochen vor der Publikation. Der Verband hat Vertraulichkeit reklamiert; SRF hat darüber korrespondiert; SRF hat publiziert. Diese Vorgeschichte fehlte in der gesamten SRF-Berichterstattung vom April vollständig.
4. Die Rückwirkung auf den Ombudsentscheid
Hier wird der Vorgang institutionell brisant. Man erinnere sich, wie die Ombudsstelle am 13. Mai die Vertraulichkeitsfrage erledigt hat:
«Vor allem jedoch ist unklar, ob zwischen Pascal Schmitz und dem zweifelsohne mediengewohnten Nationaltrainer Patrick Fischer effektiv vereinbart worden ist, das Gespräch [...] erfolgte ‹off the record› bzw. ‹strictly off›. Beides wird von der Redaktion verneint. Da die Ombudsstelle keine Beweisabnahmen vornehmen kann und seitens Patrick Fischer keine konkreten Aussagen bekannt sind, könnte diese Frage im Beanstandungsverfahren ohnehin nicht geklärt werden.»
Die Konstruktion dieses Absatzes ist jetzt im Rückblick zu würdigen:
Die Ombudsstelle stützte sich auf die Verneinung der Redaktion — der Partei, die geprüft wurde.
Sie verwies darauf, dass von Fischer «keine konkreten Aussagen bekannt» seien — Fischer schwieg zu diesem Zeitpunkt bewusst, um die WM nicht zu belasten.
Sie erklärte die Frage für unaufklärbar — ohne die naheliegendste Beweiserhebung auch nur zu erwähnen: die Herausgabe der Korrespondenz zwischen Schmitz und dem Verband.
Diese Korrespondenz existierte. Sie lag bei SRF. Sie lag beim Verband. Sie trug das Datum 19. März 2026. Die Redaktion, die der Ombudsstelle gegenüber erklärte, es habe keine Off-the-record-Vereinbarung gegeben, verfügte über eine eigene E-Mail ihres eigenen Journalisten, in der dieser das Gespräch als «unser Off-the-record-Gespräch» bezeichnete. Diese E-Mail wurde der Ombudsstelle — soweit aus dem Schlussbericht ersichtlich — nicht vorgelegt. Der Schlussbericht erwähnt sie mit keinem Wort.
Das wirft drei Fragen auf, die über den Fall Fischer hinausreichen:
Frage 1: Was ist eine redaktionelle Stellungnahme in einem Ombudsverfahren wert, wenn die Redaktion entlastende wie belastende Dokumente nach eigenem Ermessen zurückhalten kann und das Kontrollorgan keinerlei Editionsrechte hat?
Frage 2: Die Ombudsstelle schrieb, die Frage könne «ohnehin nicht geklärt werden». Sie konnte sehr wohl geklärt werden — mit einem einzigen Dokument, das eine der Verfahrensparteien besass. Die Unaufklärbarkeit war keine Eigenschaft des Sachverhalts. Sie war eine Eigenschaft des Verfahrens, das der prüfenden Instanz keine Werkzeuge gibt und der geprüften Partei die Kontrolle über die Aktenlage belässt.
Frage 3: Hätte die Ombudsstelle in Kenntnis dieser E-Mail gleich entschieden? Vermutlich ja — ihr Entscheid ruhte auf der Jurisdiktionsverengung (Fischers Instagram-Video als «Selbstpublikation», das Mittagessen als «keine ausgestrahlte Sendung»). Aber die Passage, in der sie die Glaubwürdigkeitsfrage zugunsten der Redaktion auflöste, wäre so nicht schreibbar gewesen.
5. Die widersprüchlichen Schauplätze
Ein Detail am Rande, das forensisch nicht unterschlagen werden darf: Die Darstellungen des Mittagessens selbst divergieren mittlerweile erheblich.
Die SRF-Stellungnahme vom 9. Juni spricht von einer «klar erkennbaren beruflichen Situation im Beisein des Medienchefs und eines Kameramanns» an einem Drehtag.
Die Schmitz-E-Mail lokalisiert das Gespräch «am Mittagstisch in Altstetten».
20 Minuten berichtet unter Berufung auf Fischers Interview-Aussagen, das Gespräch habe in einem deutlich privateren Rahmen stattgefunden — ohne laufende Kameras.
«Beruflicher Drehkontext mit Kameramann» und «privates Mittagessen ohne Kameras» sind nicht zwei Perspektiven auf denselben Sachverhalt. Es sind zwei verschiedene Sachverhalte. Einer davon ist unzutreffend, oder die Wahrheit liegt in einer Differenzierung, die bisher niemand geliefert hat (etwa: Drehtag ja, aber das Essen selbst räumlich und situativ vom Dreh getrennt). Für die Beurteilung der Vertraulichkeitserwartung ist genau diese Differenz entscheidend: Wer in privatem Rahmen ohne laufende Kamera spricht, hat eine andere berechtigte Erwartung als wer zwischen zwei Takes am Set-Catering steht. Die Ombudsstelle hat ihren Entscheid auf die Drehtag-Version gestützt — die Version der Redaktion.
6. Die NZZ als Verstärker der SRF-Lesart
Der NZZ-Text von Nicola Berger verdient eine eigene kurze Würdigung, denn er zeigt, wie die Einordnung der neuen Faktenlage im Mainstream verläuft.
Der Text leistet durchaus Kritisches — er benennt die Inszenierung, die fehlenden Nachfragen Röthlisbergers, Fischers kommerzielle Interessen (die Life-Coach-Pläne, die Honorare «im tiefen fünfstelligen Bereich», die zeitgleich aufgeschaltete Website mit Tolstoi-Zitat). Das ist legitime Medienkritik an einem PR-Format.
Aber man beachte die Asymmetrie der Skepsis:
Fischers Motive werden ökonomisch dekonstruiert: Die Entlassung war «schlecht fürs Geschäft», das Interview soll «die öffentliche Wahrnehmung beeinflussen».
Die E-Mail — das einzige Dokument des Abends — wird mit einem einzigen skeptischen Halbsatz behandelt: «Gezeigt wird die Nachricht im Video nicht.»
Die SRF-Replik wird anschliessend ungeprüft referiert, und der Text schliesst mit «Fronten verhärtet», «Erkenntnisgewinn überschaubar».
Die Operation ist dieselbe, die wir beim Loser-Text dokumentiert haben: Symmetrisierung («Fronten verhärtet» — als stünde Aussage gegen Aussage) dort, wo tatsächlich ein datiertes Schriftstück gegen eine nachgeschobene Interpretation steht. Dass Schmitz die E-Mail geschrieben hat, bestreitet SRF nicht — SRF bestreitet nur ihre Bedeutung. Das ist keine verhärtete Front zwischen zwei Behauptungen. Das ist ein unbestrittenes Dokument und ein Streit über seine Auslegung. Der «Erkenntnisgewinn» ist alles andere als überschaubar; er ist der grösste seit dem 13. April.
Bemerkenswert auch der NZZ-Satz: «Der Zuger ist darüber gestolpert, dass er sich nicht an geltendes Recht gehalten hat. Über nichts anderes.» Das «über nichts anderes» ist eine Setzung, keine Feststellung. Fischer ist über eine Verkettung gestolpert: Rechtsverstoss (2022), Strafbefehl (2023, erledigt), Preisgabe in einem Gespräch mit umstrittenem Vertraulichkeitsstatus (März 2026), redaktionelle Eskalationsentscheidung (April 2026), Sponsorenkontaktierung durch den Sender, Verbandskapitulation nach 48 Stunden. Mindestens vier dieser Glieder liegen ausserhalb von Fischers Rechtsverstoss. «Über nichts anderes» löscht sie alle.
7. Was Fischer einräumt — der Vollständigkeit halber
Eine forensische Betrachtung muss auch festhalten, was die neue Faktenlage nicht hergibt. Fischer bestreitet die Tat nicht, er relativiert sie nur begrenzt: Er bestätigt die Urkundenfälschung, die Verurteilung, die Verletzung der Vorbildfunktion, und er sagt selbst, rückblickend wäre es richtig gewesen, «den Vertrag nicht zu unterschreiben und die Folgen einer zweiwöchigen Quarantäne zu tragen». Er räumt zudem ein, er hätte die Sache «schon vor ein bis zwei Jahren öffentlich machen sollen».
Auch seine Druck-Erzählung (die 500'000-Franken-Klausel) entlastet ihn nur teilweise — die NZZ hat hier nicht unrecht: Konventionalstrafen sind branchenüblich, und die Alternative (Vertrag nicht unterschreiben) stand ihm offen. Wer Fischers Interview als vollständige Rehabilitation liest, liest es falsch. Das Bauchgefühl-Argument ersetzt keine Güterabwägung, und Patrizia Kummer hat 2022 vorgelebt, wie die integre Variante derselben Entscheidung aussah.
Aber darum ging es in der Beanstandungsfrage nie. Die Frage war nie, ob Fischer korrekt gehandelt hat — das hat die Justiz 2023 abschliessend beantwortet. Die Frage war, ob ein gebührenfinanzierter Sender korrekt gehandelt hat. Und zu dieser Frage liefert der 9. Juni das erste harte Dokument.
8. Diagnostische Synthese
Befund 1: Es existiert eine zeitnahe, datierte E-Mail des recherchierenden SRF-Journalisten, die das Mittagsgespräch in eigenen Worten als «unser Off-the-record-Gespräch» bezeichnet. SRF bestreitet nicht die E-Mail, sondern deutet sie als Bezugnahme auf eine nachträgliche Forderung des Verbands. Diese Deutung ist mit dem zitierten Wortlaut schwer vereinbar.
Befund 2: Der Ombudsentscheid vom 13. Mai stützte seine Erledigung der Vertraulichkeitsfrage auf die Verneinung der Redaktion und die angebliche Unaufklärbarkeit des Sachverhalts. Das Dokument, das den Sachverhalt aufgeklärt hätte, lag zu diesem Zeitpunkt bei SRF und beim Verband vor und blieb im Verfahren unerwähnt. Die Unaufklärbarkeit war verfahrensgemacht, nicht sachverhaltsbedingt.
Befund 3: SRFs eigene Verteidigung definiert «Respektierung der Vertraulichkeit» als Verzicht auf wörtliche Zitate bei vollständiger Verwertung des Informationsgehalts. Diese Definition entleert den Begriff der Vertraulichkeit seines Inhalts und sollte in der medienethischen Debatte — und vom Presserat, dessen Geschäftsführerin den Vorgang bereits im April als möglichen Vertrauensbruch qualifiziert hatte — entsprechend gewürdigt werden.
Befund 4: Die Mainstream-Einordnung (NZZ) behandelt das Dokument als Randnotiz und die Konstellation als symmetrisches «Aussage gegen Aussage», während sie Fischers Motive asymmetrisch ökonomisch dekonstruiert. Das Muster — Skepsis nach unten, Vertrauensvorschuss zur Institution — ist dasselbe, das diese Serie seit dem ersten Teil dokumentiert.
Befund 5: Der institutionelle Weg ist nicht erschöpft. Die Beanstander des Ombudsverfahrens können an die UBI gelangen; die E-Mail vom 19. März ist dort als neues Element einzubringen. Unabhängig davon stellt sich die Frage, ob der Presserat — der anders als die Ombudsstelle die journalistische Berufsethik und nicht nur das Programmrecht prüft — den Fall von Amtes wegen oder auf Beschwerde hin aufnimmt. Die Vertraulichkeit von Quellengesprächen ist Kernbestand der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» (Ziffer 5: Redaktionsgeheimnis, Umgang mit Informanten). Genau dafür ist diese Instanz gebaut.
Die Pointe des 9. Juni ist damit nicht Fischers Auftritt. Inszenierte Rehabilitationsinterviews entlassener Trainer sind ein Genre, und die NZZ hat dessen Schwächen zutreffend benannt. Die Pointe ist, dass am Rande dieses Genres ein Beweisstück öffentlich wurde, das die offizielle Erledigung des Falls — «kein Verstoss, Aussage unaufklärbar, Redaktion verneint» — nachträglich als das ausweist, was diese Serie strukturell vorhergesagt hatte: ein Verfahren, das zur Selbstvalidierung gebaut ist und genau die Beweisfrage nicht stellte, deren Antwort im Hause des Geprüften lag.
Quellen
Fischer äussert sich zu Affäre um falsches Covid-Zertifikat - News - SRF https://www.srf.ch/news/schweiz/affaere-um-falsches-zertifikat-patrick-fischer-aeussert-sich-erstmals-nach-seiner-entlassung
Patrick Fischer Interview Covid-Zertifikat: Jetzt reagiert das SRF https://www.watson.ch/schweiz/sport/569814996-patrick-fischer-interview-covid-zertifikat-jetzt-reagiert-das-srf
Patrick Fischer: Der ehemalige Nationaltrainer kämpft um seinen Ruf https://www.nzz.ch/sport/der-ehemalige-eishockey-nationalcoach-patrick-fischer-redet-erstmals-oeffentlich-der-erkenntnisgewinn-ist-ueberschaubar-ld.10010622
Ex-Nati-Coach Patrick Fischer erklärt Covid-Affäre in PR-Interview: «SRF hat Vereinbarung gebrochen» | blue News https://www.bluewin.ch/de/sport/eishockey/patrick-fischer-bricht-sein-schweigen-in-einem-pr-interview-3271962.html
Kämpft um seinen Ruf: der ehemalige Nationaltrainer Patrick Fischer. https://www.nzz.ch/sport/patrick-fischer-der-ehemalige-nationaltrainer-kaempft-um-seinen-ruf-ld.10010622
Causa Fischer: Ehemaliger Nationalcoach bricht Schweigen - Gesellschaft https://www.persoenlich.com/gesellschaft/ehemaliger-nationalcoach-bricht-schweigen
SRF reagiert auf Fischer-Vorwürfe zu Covid-Skandal - Blick https://www.blick.ch/sport/eishockey/nati/naechstes-kapitel-in-covid-affaere-srf-wehrt-sich-gegen-fischer-vorwurf-id22014817.html
Patrick Fischer spricht über gefälschtes Covid-Impfzertifikat https://www.20min.ch/story/fischer-ueber-covid-luege-entweder-wurde-gelogen-oder-mir-fahrlaessig-unrecht-getan-103579099
Fischer erklärt sich nach Covid-Affäre | Sport https://stgallen24.ch/articles/385856-fischer-erklaert-sich-nach-covid-affaere
Eishockey-Coach Fischer und das gefälschte Zertifikat – ein Vertrauensbruch https://www.nzz.ch/sport/eishockey/patrick-fischer-faelschte-ein-covid-zertifikat-jetzt-entschuldigt-er-sich-ld.1933515
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